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   VGH Bayern, 30.03.2012 - 13a ZB 12.30075   

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https://dejure.org/2012,28895
VGH Bayern, 30.03.2012 - 13a ZB 12.30075 (https://dejure.org/2012,28895)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2012 - 13a ZB 12.30075 (https://dejure.org/2012,28895)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2012 - 13a ZB 12.30075 (https://dejure.org/2012,28895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; extreme allgemeine Gefahrenlage; rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.06.1981 - 1 BvR 561/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2012 - 13a ZB 12.30075
    Es soll sichergestellt sein, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH vom 13.3.1981 BayVBl 1981, 529).

    Indem das Gericht die Ausführungen der Beteiligten gewürdigt hat, ist jedoch dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen (vgl. BayVerfGH vom 13.3.1981 BayVBl 1981, 529).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2012 - 13a ZB 12.30075
    Vielmehr sichert das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) als prozessuales Grundrecht den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG vom 30.4.2003 BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2012 - 13a ZB 12.30075
    Es hängt wesentlich von den Umständen des Einzelfalls ab, wann allgemeine Gefahren von Verfassungs wegen zu einem Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen; die Frage entzieht sich einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung (BVerwG vom 29.6.2010 BVerwGE 137, 226 = NVwZ 2011, 48).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2012 - 13a ZB 12.30075
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (BVerwG vom 8.2.2011 NVwZ-RR 2011, 382).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2012 - 13a ZB 12.30075
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BVerwG vom 19.11.1996 BVerwGE 102, 249; vgl. auch vom 8.12.1998 BVerwGE 108, 77 u.a.) eine extreme allgemeine Gefahrenlage wegen der schlechten Versorgungslage in Afghanistan verneint.
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2012 - 13a ZB 12.30075
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BVerwG vom 19.11.1996 BVerwGE 102, 249; vgl. auch vom 8.12.1998 BVerwGE 108, 77 u.a.) eine extreme allgemeine Gefahrenlage wegen der schlechten Versorgungslage in Afghanistan verneint.
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 13a B 11.30276

    Rückkehrgefährdung alleinstehender afghanischer Männer; hier: Provinz Ghazni

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2012 - 13a ZB 12.30075
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 , vom 31.5.2011 Az. 13a B 11.30083 , vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 - LS - vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30425).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2012 - 13a ZB 12.30075
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 , vom 31.5.2011 Az. 13a B 11.30083 , vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 - LS - vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30425).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30425

    Asyl Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Maydan-Wardak;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2012 - 13a ZB 12.30075
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 , vom 31.5.2011 Az. 13a B 11.30083 , vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 - LS - vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30425).
  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 13a B 11.30083

    Keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Übergabe des Tenors an die

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2012 - 13a ZB 12.30075
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 , vom 31.5.2011 Az. 13a B 11.30083 , vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 - LS - vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30425).
  • VGH Bayern, 02.08.2012 - 14 ZB 12.30259

    Asylverfahren; Iran; Verfahrensfehler; Grundsätzliche Bedeutung; Neue Tatsachen

    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen (BayVGH vom 30.3.2012 Az. 13a ZB 12.30075 RdNr. 8 m.w.N.).

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (BayVGH vom 30.3.2012 Az. 13a ZB 12.30075 RdNr. 3 unter Hinweis auf Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 36 zu § 124).

  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 ZB 12.30263

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung (Iran); Grundsätzliche Bedeutung

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (BayVGH vom 30.3.2012 Az. 13a ZB 12.30075 RdNr. 3 unter Hinweis auf Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 36 zu § 124).
  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 14 ZB 12.30326

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, insbesondere wegen Nichtberücksichtigung der

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (BayVGH, B.v. 30.3.2012 - 13a ZB 12.30075 - juris Rn. 3 unter Hinweis auf Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124 Rn. 36).
  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 14 ZB 12.30279

    Asylverfahren; Iran; grundsätzliche Bedeutung

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (BayVGH vom 30.3.2012 Az. 13a ZB 12.30075 RdNr. 3 unter Hinweis auf Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 36 zu § 124).
  • VGH Bayern, 04.10.2012 - 14 ZB 12.30277

    Asylverfahren: Iran; grundsätzliche Bedeutung

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (BayVGH vom 30.3.2012 Az. 13a ZB 12.30075 RdNr. 3 unter Hinweis auf Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010 RdNr. 36 zu § 124).
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